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In unserer Praxis behandeln wir Versicherte einer privaten Krankenversicherung, Beihilfeberechtigte, Bundesbahnbeamte/beamtinnen, Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und auch gesetzlich versicherte Patienten.
Als gesetzlich versicherter Patient können wir Sie im Sinne einer Wahlleistungsvereinbarung als Selbstzahler im Erstkontakt behandeln.
Eine Information zu den derzeitigen Kosten für den Erstkontakt geben wir Ihnen gern auf Anfrage.
Genaue Informationen geben wir Ihnen gern telefonisch bzw. direkt bei Ihrem Besuch in unserer Praxis.